

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
- zunächst ist nichts mehr wie es vorher war… Nach einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung sind viele Betroffene sehr belastet. Das Bedürfnis nach einem sicheren Ort, nach Ruhe und manchmal auch nach der Anwesenheit von vertrauten Menschen ist häufig wichtiger als alles andere.
Der Gedanke an eine Anzeige scheint oft nicht nahe liegend. Viele Frauen können sich aus unterschiedlichen Gründen auch zunächst eine Anzeigeerstattung bei der Polizei nicht vorstellen. Z.B. wegen der Drohungen des Täters, der Erschöpfung, weil es nicht möglich ist, das Geschehene in Worte zu fassen…
Eine Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung ist bis zu 20 Jahre nach der Tat möglich.
Wenn für Sie eine Anzeige direkt nach der Tat nicht in Betracht kommt – wie können Sie mit den gesundheitlichen Belastungen umgehen?
Neben der psychischen Belastung sind häufig auch körperliche Verletzungen und Gesundheitsgefährdungen von unterschiedlicher Schwere zu beachten.
Eine sorgfältige medizinische Untersuchung kann Sie beruhigen und entlasten. Auch lassen sich mögliche gesundheitliche Folgen damit frühzeitig erkennen und können behandelt werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Eine ärztliche Untersuchung und Behandlung OHNE Befundsicherung
Eine ärztliche Untersuchung und Behandlung MIT Befundsicherung
Ergänzende Informationen
Aufbewahrung von Befunden/ Beweismitteln
Vorgehen nach der Einnahme von Drogen, Alkohol oder dem Verdacht der Beibringung von KO-Tropfen, Gewalt durch den aktuellen oder einen früheren Beziehungspartner
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
Wenn Sie aufgrund des Vorgefallenen befürchten sich, mit HIV oder Hepatitis (B+C) infiziert zu haben
Mögliche Schwangerschaft – Pille danach
Wie weiter?
Adressliste
Die ärztliche Untersuchung und Behandlung OHNE Befundsicherung
Wann
Die Untersuchung sollte sobald wie möglich stattfinden. Damit können belastende Spät- oder Langzeitfolgen begrenzt werden.
Eine Behandlung ist aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt sinnvoll und in Ihrem Interesse.
Wo
Die ärztliche Untersuchung kann in der gynäkologischen Ambulanz einer Klinik oder in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden.
Männer können sich an die chirurgische oder urologische Ambulanz einer Klinik wenden.
Bei Verdacht auf Enddarmverletzungen wenden Sie sich an eine koloproktologische Praxis (Chirurg/ Chirurgin mit Zusatzausbildung).
Begleitung zur Untersuchung
Je nach dem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin/ eines Freundes sehr hilfreich für Sie sein, das wird auch von den Praxen und Kliniken so gesehen. Vielleicht kann die Person nicht mit in den Untersuchungsraum. Sie kann aber mit Ihnen warten, am einleitenden Informationsgespräch teilnehmen und Sie anschließend nach Hause begleiten.
Ablauf der Untersuchung
Keine Patientin und kein Patient mit einem solchen Untersuchungswunsch dürfen weggeschickt werden! Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet.
Die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, steht die Ärztin/ der Arzt unter der ärztlichen Schweigepflicht.
Somit darf nichts über Ihren Kopf hinweg – oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin/ den Arzt.
Niemand darf Sie wegschicken, niemand darf Sie drängen Beweismittel sicherstellen zu lassen oder eine Anzeige zu erstatten.
Der Abstrich zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen sollte zeitnah analysiert werden. Diese Untersuchungen dienen dem Erhalt Ihrer Gesundheit.
Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion oder wird weiterer Behandlungsbedarf erkennbar, erhalten Sie einen Arztbrief zur notwendigen Weiterbehandlung bei Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt (HausärztIn, GynäkologIn).
Kosten der Untersuchung
Die Untersuchungskosten können i.d.R. über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Die ärztliche Untersuchung und Behandlung MIT Befundsicherung
Eine Dokumentation Ihrer Verletzungen macht Ihre Angaben zu dem Geschehenen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige) aber auch zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Evtl. erscheint Ihnen dies alles im Moment nicht so wichtig, das kann sich im weiteren Verlauf aber ändern. Eine gute Befundung lässt sich nicht nachholen.
Wenn Sie sich für eine Untersuchung mit einer medizinischen Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an Ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn Sie sich später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Die medizinische Untersuchung und Befundung ist auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll!
Das Wechseln der Kleidung, deren Reinigung und Duschen zerstören Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie nicht vor der Untersuchung.
Benutzte Hygieneartikel (Tampons, Slipeinlagen…), Unterwäsche sowie durch die Tat beschädigte und beschmutzte Kleidung sollten Sie aufbewahren (verpacken Sie diese nicht luftdicht - kein Plastik - verwenden Sie Papiertüten).
Wann
Sobald es für Sie möglich ist. In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Eine Behandlung ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und in Ihrem Interesse.
Wo
Die ärztliche Untersuchung kann in der gynäkologischen Ambulanz einer Klinik oder in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden.
Männer können sich an die chirurgische oder urologische Ambulanz einer Klinik wenden.
Bei Verdacht auf Enddarmverletzungen wenden Sie sich an eine koloproktologische Praxis (Chirurg/ Chirurgin mit Zusatzausbildung).
Eine umfassende körperliche Untersuchung auf Verletzungsfolgen und Tatspuren kann auch in einem rechtsmedizinischen Institut durchgeführt werden. Die Kosten müssen von Ihnen getragen werden und können im Falle einer Strafanzeige später erstattet werden. I. d. R. ist eine gynäkologische Untersuchung nicht möglich.
Adressen in Frankfurt
Universitätsklinikum Frankfurt am Main
Theodor-Stern-Kai 7
60596 Frankfurt am Main
Zentrum der Frauenheilkunde, Haus 14, EG
Gynäkologische Poliklinik, Frau Dr. med. A.-U. Stücker
Telefonische Anfrage/ Information unter: 069 / 6301 - 5176.
Institut für Forensische Medizin
im Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Kennedyallee 104
60596 Frankfurt am Main
Telefonische Anfrage/ Information: Geschäftszeiten (Mo-Fr)
von 8 – 15.30 Uhr 069 - 6301 7551
Begleitung zur Untersuchung
Je nach dem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit eines nahen Angehörigen oder einer Freundin/ eines Freundes sehr hilfreich für Sie sein, das wird auch von den Praxen und Kliniken so gesehen. Vielleicht kann die Person nicht mit in den Untersuchungsraum. Sie kann aber mit Ihnen warten, am einleitenden Informationsgespräch teilnehmen und Sie anschließend nach Hause begleiten.
Ablauf der Untersuchung
Diese spezielle Untersuchung (Befundsicherung) kann nur von einer Fachärztin/ einem Facharzt durchgeführt werden, es gibt keine alternative Stelle, an die Sie sich wenden könnten. Eine Klinik/ Klinikambulanz kann Sie weiter verweisen, wenn es vor Ort keine gynäkologische Abteilung gibt.
Keine Patientin und kein Patient mit einem solchen Untersuchungswunsch dürfen weggeschickt werden!
Allerdings hat nicht jede Ärztin/ jeder Arzt die notwendigen Materialien für eine Befundsicherung vorrätig. Verlauf und Ergebnis der Befundung sind bei der Beauftragung einer erfahrenen Ärztin/ eines erfahrenen Arztes zufriedenstellender.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich vorab, welche Praxis oder Ambulanz in Ihrer Nähe eine gute Versorgung durchführen kann.
Das ärztliche Handeln ist vor allem der medizinischen Versorgung verpflichtet. Die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden steht die Ärztin/ der Arzt unter der ärztlichen Schweigepflicht.
Somit darf Nichts über ihren Kopf hinweg – oder gegen Ihren Willen - veranlasst werden, auch die Polizei darf nicht ohne Ihre Zustimmung informiert werden! Es besteht keine Anzeigepflicht für die Ärztin/ den Arzt.
Niemand darf Sie wegschicken und niemand darf Sie drängen eine Anzeige zu erstatten.
Wie
Der Ablauf der Untersuchung erfolgt in Hessen nach einem Leitfaden der folgende Schritte vorsieht:
- ein Informationsgespräch
- eine körperliche Untersuchung
- eine Genitaluntersuchung
- Spurensicherung am Körper und evtl. fotografische Aufnahmen
- Abklärung von Maßnahmen zu Ihrem gesundheitlichen Schutz (Impfungen bei offenen Wunden, desinfizierende Zäpfchen etc.)
- Sie erhalten bei Bedarf einen Arztbrief für eine notwendige Weiterbehandlung.
Für die Entnahme von Blut und Urin zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis (B+C) oder für einen Schwangerschaftstest wird Ihr gesondertes Einverständnis benötigt.
Bei einer durch Sie als Patientin/ Patient beauftragten Untersuchung kann es – aus Kostengründen, aber auch wegen mangelnder ordnungsgemäßer Aufbewahrungsmöglichkeiten – zu einer reduzierten Erfassung und Sicherung von Spuren kommen: Speichel, Haare, DNA-fähiges Material können getrocknet und aufbewahrt werden; Blut und Urin müssen entweder zeitnah und aufwändig im Labor untersucht werden oder in einer aufbereiteten Form tiefgekühlt gelagert werden. Das ist nicht überall möglich.
Die für eine evtl. Strafverfolgung wichtigen Befunde werden für eine festgelegte Frist aufbewahrt (siehe unten).
Die Ärztin/ der Arzt wird – wie auch bei sonstigen ärztlichen Untersuchungen – eine PatientInnenakte anlegen, in der alle Ergebnisse und Befunde festgehalten sind. Diese kann, wenn Sie sich später für eine Anzeige entscheiden, von Nutzen ein. Sie teilen dann der Polizei mit, dass eine Untersuchung durchgeführt wurde und entbinden die behandelnde Ärztin/ den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht. Eine Kopie der Unterlagen aus der PatientInnenakte und die Befunde werden an die Ermittlungsbehörde ausgehändigt.
In einem späteren Verfahren vor Gericht kann die Ärztin/ der Arzt als sachverständige/r Zeugin/ Zeuge oder als Sachverständige/r geladen werden.
Wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten, werden die Unterlagen über die Befundung in der PatientInnenakte nach Ablauf der üblichen Fristen vernichtet.
Welche Kosten entstehen für die Befundung?
Ein Teil oder die gesamte Untersuchung kann über die Krankenkassenkarte oder den ärztlichen Notfallschein abgerechnet werden. Je nach Umfang und Aufwand der Befundung kann eine zusätzliche ärztliche Honorarvereinbarung getroffen werden. Darüber müssen Sie vor Beginn der Untersuchung informiert werden und dieser Vereinbarung zustimmen.
Aufbewahrung von Befunden/ Beweismitteln
In Hessen ist die Aufbewahrung der Befunde nicht in allen Krankenhäusern geklärt oder möglich.
In Frankfurt am Main kann das sichergestellte Material von der Abulanz an das Rechtsmedizinische Institut zur Aufbewahrung gegeben werden. Dort wird das verpackte Material anonymisiert und mit einem Code versehen, über den es im Fall einer Anzeigeerstattung wieder zuzuordnen ist.
Die Aufbewahrungsfrist in der Frankfurter Rechtsmedizin beträgt derzeit 1 Jahr. Nach dieser Frist werden die Proben und Befunde automatisch vernichtet. Sie werden nicht gesondert darüber informiert!
D.h. Sie müssen innerhalb von einem Jahr entscheiden, ob Sie die Tat anzeigen wollen oder nicht.
Rechtsinfo Offizialdelikt
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gehören zu den sog. ‚Offizialdelikten’. d.h. im Gegensatz zu Antragsdelikten (diese werden nur auf Antrag der geschädigten Person verfolgt), kann eine solche Anzeige, einmal gestellt, nicht wieder zurück genommen werden. Aus Sicht der Strafverfolgung ist eine zeitnahe Anzeige für die Beweisführung wichtig. Nur dann können auch Spuren an Täter(n) und Tatort gesucht und gesichert werden. Mögliche Zeugen können detaillierte Angaben machen, was mit zeitlichem Abstand zunehmend schwieriger wird. Bei einer sehr viel späteren Anzeigeerstattung, z.B. ein Jahr nach der Tat, fehlen viele Beweise oder sind nur noch unzureichend zu erbringen.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie vorab gerne ein klärendes Gespräch mit uns führen. Wir bemühen uns um kurzfristige Termine.
Vorgehen nach der Einnahme von Drogen, Alkohol oder dem Verdacht der Beibringung von KO-Tropfen, Gewalt durch den aktuellen oder einen früheren Beziehungspartner
Eine fürsorgliche ärztliche Untersuchung nach einer Gewalttat ist auch dann hilfreich und stabilisierend
- wenn Sie aufgrund von Drogen, hohem Alkoholkonsum oder der Beibringung von sog. KO-Tropfen keine Erinnerung an das Geschehen haben
- wenn der oder die Täter Ihnen fremde Personen waren und Sie glauben, Sie können für eine polizeiliche Verfolgung keine ausreichenden Angaben machen
- wenn der Täter ein früherer Beziehungspartner ist und Sie zuvor eine freiwillige sexuelle Beziehung mit ihm eingegangen sind. Eine zu einem früheren Zeitpunkt einverständliche Beziehung oder das Beenden einer Beziehung sind keine Rechtfertigung für einen gewaltsamen sexuellen Angriff!
Auch in diesen Fällen kann es für Sie wichtig sein, sich auf mögliche äußere und innere Verletzungen oder Infektionen untersuchen und behandeln zu lassen!
Insbesondere bei unklaren Erinnerungen und Fremdtätern können bakteriologische Abstriche und eine Überprüfung auf sexuell übertragbare Erkrankungen und mögliche prophylaktische Maßnahmen Sie beruhigen und entlasten.
Besprechen Sie mit der Ärztin/ dem Arzt, wie Sie die Ergebnisse erhalten und welche weiteren Untersuchungen noch folgen sollten.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
und sich zwecks einer Untersuchung an eine ärztliche Praxis oder Klinikambulanz wenden, besteht keine Anzeigepflicht der Ärztin/ des Arztes und keine Pflicht zur Information der Eltern. Allerdings ist dies eine Abwägungssache der Ärztin/ des Arztes. Darüber sollten Sie sich vor Beginn der Untersuchung mit der Ärztin/ dem Arzt verständigen.
Die Behandlung kann über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden. Sie können keine honorar- oder kostenpflichtige Untersuchung beauftragen.
Sind Sie im Rahmen einer privaten Familienversicherung bei den Eltern mitversichert, wird den Eltern als Vertragspartner später eine Abrechnung zugesandt. Diese enthält i.d.R. eine ausführliche Auflistung aller Untersuchungs- und Behandlungsschritte samt der Kosten.
Wenn Sie aufgrund des Vorgefallenen befürchten sich mit HIV oder Hepatitis (B+C) infiziert zu haben…
können Sie sich umgehend (auch nachts und am Wochenende) an eine Klinik/ Ambulanz in Ihrer Nähe wenden.
Der Anteil mit HIV und infektiöser Hepatitis infizierten Personen an der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland ist relativ gering, die Gefahr einer Ansteckung in der Regel nicht hoch. Bei einem sexuellen Kontakt mit Risikoträgern oder während eines Auslandsaufenthaltes kann das anders aussehen.
Gegen eine mögliche Hepatitis-B-Infektion kann bei nicht ausreichendem Impfschutz eine Simultanimpfung gegeben werden (beachten Sie die Folgetermine für die Impfung!), die Kosten für diesen Schutz müssen Sie ggf. selbst tragen.
Bei einem starken Verdacht auf eine mögliche HIV-Infizierung kann eine Anfangsmedikation von HIV-PEP (Postexpositionsprophylaxe) gegeben werden. Der Verdacht sollte dann baldmöglichst (am nächsten möglichen Werktag) mit der nächsten Fachambulanz oder einer spezialisierten Praxis für Infektiologie geklärt werden. Dort wird mit Ihnen besprochen, ob die Behandlung fortgesetzt werden sollte.
Mögliche Schwangerschaft – Pille danach
Besteht aufgrund einer Vergewaltigung die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft, so können Sie bis zu 72 Stunden nach der Tat die „Pille danach“ (üblicherweise Unofem®) nehmen. Eine neue „Pille danach“ ist seit dem Herbst 2009 auf dem Markt (Ellaone®). Sie ist bis zum fünften Tag (120 Stunden) nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr wirksam.
Die „Pille danach“ kann von jeder Ärztin/ jedem Arzt und auch vom ärztlichen Notdienst verschrieben werden.
Bei Minderjährigen: Die ‚Pille danach’ ist ein Verhütungsmittel und darf daher ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Minderjährige gegeben werden. Für unter 14jährige ist dies nicht möglich.
Im Falle des Eintretens einer Schwangerschaft kann bis zur neunten Schwangerschaftswoche (nach der letzten Periode) ein medikamentös induzierter Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne® erfolgen. Die Verordnung erfolgt über dafür zugelassene niedergelassene Gynäkologinnen/ Gynäkologen.
Kommt es zu einer Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung, kann im Rahmen der üblichen Fristen ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer kriminologischen Indikation vorgenommen werden.
Wie weiter?
Versuchen Sie, nicht alleine zu bleiben. Sie können sich direkt nach der Tat für klärende und unterstützende Gespräche an die Beratungsstelle Frauennotruf wenden.
Die Fachberatungsstellen der Frauennotrufe bieten Ihnen auch hessenweit umfassende Beratung, Krisenintervention und Unterstützung bei Klärungs- und Bewältigungsprozessen. Dazu gehören Schutz vor weiterer Bedrohung, Informationen zum juristischen Vorgehen, zu medizinischen und therapeutischen Hilfen etc.
Männliche Betroffene sexueller Gewalt werden an entsprechende Einrichtungen/ Adressen verwiesen.
Belastende Symptome wie Angstzustände, Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen sind zunächst eine ‚normale’ Reaktion auf ein Sie stark erschütterndes Erlebnis. Nach einigen Tagen, Wochen oder Monaten sollten diese Symptome sich verändern und abklingen, ebenso sollten Medikamente (Beruhigung, Schlafen) nur vorübergehend eingenommen werden.
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Mädchen und Frauen nach der Klärung der dringendsten Fragen (juristisch, medizinisch, Schutz und Sicherheit) zunächst versuchen, mit dem Geschehen alleine klar zu kommen.
Das ist verständlich.
Sollten Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt (dieser kann Wochen, Monate, Jahre nach der Gewalttat liegen)
- an das Geschehen erinnert werden und nicht zur Ruhe kommen,
- feststellen, dass körperliche oder psychische Symptome entstanden sind, die ihr Leben beeinträchtigen,
- neue oder alte Fragen auftauchen, auf die Sie eine Antwort suchen etc.
zögern Sie nicht, sich zu diesem Zeitpunkt Unterstützung zu holen.
In persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächen können Sie mit den Mitarbeiterinnen der Frauennotrufe Ihre Fragen und Probleme besprechen und klären, ob Sie z.B. eine längerfristige Bewältigung in einer ambulanten oder stationären Therapie beginnen möchten.
Wir informieren auf Wunsch über Therapieformen (ambulant und stationär), Kassenfinanzierung, Ablauf von Erstgesprächen und vermitteln erfahrene Therapeutinnen und Therapeuten vor Ort.
Sprechen Sie uns an, nutzen Sie unser Beratungsangebot!
Adressliste
Adressen in Hessen finden Sie unter www.frauennotrufe-hessen.de.
Bundesweite Adressen erhalten Sie unter www.frauen-gegen-gewalt.de.