Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein!

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“

Schon lange haben der bff (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und viele andere Verbände, Organisationen, ParlamentarierInnen und Einzelpersonen ein Sexualstrafrecht eingefordert, das den Anforderungen der Istanbul-Konvention entspricht. Nach dem Inkrafttreten des reformierten Sexualstrafrecht am 10. November 2016 schreibt der bff in seiner Pressemitteilung:

‚Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“ freut sich Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff.

Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe bedroht. Sandra Boger, Referentin im bff und für den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung zuständig, erklärt: „Nach dem neuen Gesetz kann ein Übergriff gegen eine Frau mit Behinderungen härter bestraft werden. Das ist ein stärkendes Signal für alle Frauen mit Behinderungen, die ja überproportional häufig Übergriffe erleben“.

Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.

Der Reform war eine jahrelange rechtspolitische Debatte vorangegangen. KritikerInnen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Neuregelung die bestehenden Beweisprobleme nicht löst. Dazu Katja Grieger: „Sexuelle Übergriffe werden immer schwer zu beweisen sein. Dies darf aber kein Grund sein, an einem schlechten Gesetz festzuhalten. Es ist sehr erfreulich, dass der Deutsche Bundestag dieser Argumentation gefolgt ist“.

Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erhoffen sich von dem neuen Gesetz auch eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein. Katja Grieger erläutert: „Die Botschaft ist jetzt ganz klar und eindeutig: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht.“

Die Pressemitteilung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Aktueller Regierungsentwurf - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

28. April 2016
Eine große Koalition für eine große Reform des Sexualstrafrechts.

Nein heißt Nein! Das muss auch bei sexualisierten Angriffen und Vergewaltigung gelten. Bisher sind in Deutschland immer noch viele Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, nicht strafbar.

Auch der aktuelle Regierungsentwurf sieht die konsequente Umsetzung dieser Forderung nicht vor.

Offener Brief des Bündnis Nein heißt Nein an die Mitglieder des Bundestages.

Stellungnahme des bff vom 10.02.2016 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Reform des Sexualstrafrechts.

Weitere Stellungnahme des bff zum Thema anlässlich des internationalen Protest- und Tanztages gegen Gewalt gegen Frauen One Billion Rising am 14. Februar.

Was kann ich tun?

Unterschreiben Sie hier und machen Sie die Petition bekannt.
Die Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag:
Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht. Nein heißt nein.

 

Stellungnahme zu den Angriffen in Köln

11. Januar 2016
Unser Bundesverband zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht und zum aktuellen Gesetzesentwurf "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung".

Stellungnahme unseres Bundesverbandes zu den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht.