Stellungnahme zu aktuellem Vorhaben des Bundesgesundheitsministers

Der Bundesgesundheitsminister plant, die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach Vergewaltigung im Gesundheitswesen zu verorten.

Bundesgesundheitsminister Spahn hat Recht

Herr Spahn hat Recht, wenn er fordert, dass die Versorgung von Gewaltopfern vom Gesundheitswesen zu leisten und diese Kosten von den Krankenversicherungen zu tragen sind.

Herr Spahn hat Recht, wenn er darauf aufmerksam macht, dass die Sicherung von möglichen Spuren am Körper eines Gewaltopfers einen wichtigen Beitrag leisten kann bei der Strafverfolgung.

Herr Spahn hat Recht, wenn er feststellt, dass Personen, die unmittelbar zur Polizei gehen und nach einem Vorfall Strafanzeige erstatten, einer medizinischen Versorgung inklusive Spurensicherung zugeführt werden und er hat Recht, dass diese Versorgung Betroffenen, die nicht anzeigen, bisher nicht in gleicher Weise angeboten wird.

Herr Spahn hat Recht, wenn er sich dafür einsetzt, dass die Kostenübernahme ohne Übermittlung der personenbezogenen Daten der Betroffen an die Krankenkasse erfolgen muss.

Herr Spahn hat aber leider in seinen bisherigen Ausführungen die folgenden maßgeblichen Aspekte in der Gewaltopferversorgung außer Acht gelassen, da er mit dem Begriff der vertraulichen Spurensicherung vorwiegend auf Anliegen von Justiz und Rechtsmedizin fokussiert.

  1. Jede Person, die von Gewalt betroffen ist, ob sexuelle Gewalt oder andere Formen der interpersonellen Gewalt (inklusive Gewalt gegen Kinder), hat einen Anspruch auf optimale Versorgung durch die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe und psychosozialer sowie rechtlicher Beratung und Unterstützung.
  2. Das wesentliche Anliegen Betroffener ist mehrheitlich nicht die Sicherung von möglichen Spuren für die Einleitung einer Strafverfolgung. Vielmehr stehen Ängste vor Verletzungen, Infektionserkrankungen oder ungewollter Schwangerschaft im Vordergrund und führen notfallmäßig in ärztliche Versorgungsangebote.
  3. Die Kostenübernahme der vertraulichen Spurensicherung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist kein ausreichender Opferschutz. Auch die Aussetzung der Meldepflicht gegenüber der Krankenversicherung greift zu kurz (siehe §294 a SGB V), da über eine „am besten zutreffende“ ICD-Codierung bei der Abrechnung der ärztlichen Leistungen eine Regressprüfung durch die Krankenversicherungen über den „Drittschadensfall“ dennoch stattfinden kann.
  4. Schon lange ist in unserer Gesellschaft bekannt, dass Gewalt krank macht. Betroffene suchen Unterstützung bei Ärztinnen und Ärzten. Dennoch ist diese ärztliche Leistung in der erforderlichen und durchgeführten Weise bisher in keiner Form finanziell abgesichert. Die Kostenübernahme nur für den kleinen Anteil der Betroffenen, die sich über das Angebot einer vertraulichen Spurensicherung angesprochen fühlen, greift hier viel zu kurz.
  5. Kommt eine Frau nach einer erlebten Vergewaltigung notfallmäßig in eine gynäkologische Klinik, so ist eine behutsame Anamnese und Untersuchung zur Abklärung von Beschwerden erforderlich, es sind diagnostische Maßnahmen inklusive Blutuntersuchungen durchzuführen und bei Bedarf Behandlungen einzuleiten. Es ist zu klären, ob eine Verhütung ex post erforderlich ist und vieles mehr. Und es ist ausführlich (gerichtsfest) zu dokumentieren, was die Person erzählte und welche körperlichen Befunde erhoben wurden. Gegebenenfalls ist eine Fotodokumentation anzufertigen und unter Umständen Spuren am Körper zu sichern, die bei einer nachträglichen Strafanzeige den Ermittlungsbehörden für die Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt werden können. All das benötigt in der Regel bis zu einigen Stunden Arbeitszeit. Doch das ärztliche Honorar für diese besonders anspruchsvolle und aufwendige Leistung, die darüber hinaus für die Gesundung der betroffenen Person maßgeblich ist, liegt bei maximal ca. 25 Euro.

Wenn Herr Spahn diese fünf Aspekte zukünftig mit seinem Ansatz der krankenkassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung verknüpft, sich für eine angemessene Bezahlung der umfänglichen ärztlichen Leistungen in Verbindung mit der Gewaltopferversorgung einsetzt und neben den von sexueller Gewalt betroffenen Personen auch andere Gewaltformen (interpersonelle Gewalt, Gewalt gegen Kinder usw.) mit inkludiert, dann wäre endlich im Gesundheitswesen angekommen, dass die Versorgung von Gewaltopfern eine medizinische Aufgabe ist und über das Gesundheitswesen finanziert werden muss.

Dann wäre auch endlich Schluss mit der unterschiedlichen Versorgungsqualität in der Betreuung von Gewaltopfern. Bisher ist das ärztliche Versorgungsangebot für Gewaltopfer regional sehr variabel organisiert, das Angebot einer vertraulichen Spurensicherung nach Sexualdelikten ist nicht in jeder Stadt oder in jedem Kreis etabliert. Wenn es Angebote gibt, so sind diese oft aus Mittel der Sozialministerien finanziert oder aus diversen Fördermittelquellen und meist durch hochengagierte Personen vor Ort gestaltet und getragen.

Herr Spahn hat Recht und einen ersten wichtigen Schritt getan.

Doch das reicht nicht aus.

Es muss eine angemessene medizinische Versorgung (bei Bedarf inklusive einer vertraulichen Spurensicherung) nach (sexueller) Gewalt durch das Gesundheitssystem angeboten und angemessen bezahlt werden. Dazu bedarf es einer Ermutigung Betroffener medizinische Angebote wahrzunehmen – und keine ausschließliche Fokussierung auf die (vertrauliche) Spurensicherung.

Gewalt macht krank! Und nur eine angemessene Behandlung sichert die Chance auf Genesung.

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