K.O.-Tropfen

Immer wieder wenden sich Mädchen* und Frauen* an uns, die vermuten unter dem Einfluss sogenannter K.O.-Tropfen vergewaltigt worden zu sein.

Die Verabreichung erfolgt häufig in Kneipen, Clubs aber auch auf privaten, familiären oder beruflichen Feiern. Nicht selten berichten Frauen* und Mädchen* auch von sexuellen Angriffen nach hohem Alkoholkonsum.

Neben vielen körperlichen Symptomen werden hilflose Zustände, Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücken und Filmrisse beschrieben. Kritische Situationen sind sehr viel schlechter zu erkennen. Es fällt schwer oder ist nahezu unmöglich, sich gegen körperliche und sexuelle Übergriffe zu wehren. 

Wenn der Verdacht besteht, dass Sie unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder K.O.-Mitteln vergewaltigt wurden, lassen Sie sich medizinisch versorgen. In Frankfurt ist dies möglich – auch ohne dass eine polizeiliche Anzeige vorausgegangen ist. Die für dieses Vorgehen nötigen Informationen finden Sie unter www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de

Wenn Sie weder eine Anzeige noch eine ärztliche Versorgung wünschen, aber dennoch überprüfen lassen möchten, ob Sie unter dem Einfluss von K.O.-Mitteln standen, wenden Sie sich bitte an das Institut für Rechtsmedizin. Dort können Sie Blut und Urin kostenpflichtig auf K.O.-Mittel untersuchen lassen.

Achtung: Da diese Drogen zum Teil nur bis zu ca. 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar sind, ist es sinnvoll, Urin in einem sauberen, verschlossenen Glas kühl aufzubewahren, um es am folgenden Werktag untersuchen zu lassen. Hygienische Urinprobenbehälter bieten auch viele Apotheken an.

Bevor Sie diesen Weg beschreiten, sollten Sie Folgendes bedenken:

  • Die Untersuchung dient ausschließlich Ihrer Vergewisserung.
  • Eine solche Probe kann in einem späteren Strafverfahren als nicht verwertbar eingestuft werden, weil eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Die Kosten der Untersuchung können mehrere Hundert Euro betragen; bei einer Beauftragung durch Sie müssen Sie diese Kosten dann auch selbst tragen. Bevor die Proben untersucht werden, werden Sie beraten, ob das Institut diese Auswertung empfiehlt.
  • Die Nachweismöglichkeit der Substanzen kann aus unterschiedlichen Gründen schwierig sein. Dies bedeutet, dass es nicht immer gelingt, in einer Probe Spuren von körperfremden Substanzen nachzuweisen – aber ein negatives Testergebnis bedeutet nicht per se, dass keine Substanzen verabreicht wurden. Auch hierzu werden Sie im Kontakt mit dem Institut für Rechtsmedizin beraten.

Bleiben Sie mit Ihren Ängsten und dem Erlebten nicht allein. Auch dann nicht,

  • wenn Sie nicht genau wissen, was geschehen ist.
  • wenn Sie keine/n Täter benennen können.
  • wenn Sie sich schämen.
  • wenn keine K.O.-Mittel, Drogen etc. nachgewiesen werden konnten.

Damit Sie ein neues Gefühl von Sicherheit entwickeln können, kann es sehr wichtig sein, dass Sie sich unterstützt und ernst genommen fühlen. Sprechen Sie unsere Beratungsstelle auch im Verdachtsfall gerne an!