Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber:innen und Personalverantwortliche haben im Rahmen des Arbeitsverhältnisses eine gesetzliche Pflicht,
Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung zu schützen. Der Schutz ist nicht auf das Büro, das Unternehmensgebäude oder die Arbeitszeit beschränkt. Es muss lediglich ein Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis bestehen.
Diese Pflichten und rechtlichen Grundlagen sind in unserem Papier "Pflichten von ArbeitgeberInnen und Personalverantwortlichen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" zusammengetragen.